Verkaufsstopp für Lenovo und Motorola in Deutschland
Das Drama um das Verkaufsverbot von OnePlus und Oppo scheint sich nun bei Lenovo und Motorola zu wiederholen. Wer derzeit einen Blick in den Online-Shop von Motorola Deutschland wirft, wird sich wundern, dass es dort keine Smartphones mehr zu kaufen gibt. Inzwischen werden die Smartphones auch gar nicht mehr gelistet und nur noch Zubehör taucht bei motorola Deutschland auf. Tatsächlich wurde Lenovo / Motorola am 8. Mai ein Verkaufsverbot auferlegt, nachdem das Unternehmen eine Patentklage vor dem Landgericht München verloren hatte.
Rechtsstreit gegen die InterDigital Technology Cooperation
Lenovo bzw. Motorola Smartphones nutzen die Patente für das WWAN-Modul, ohne die Lizenzkosten an den US-Technologieentwickler, InterDigital Technology Cooperation, für das geistige Eigentum zu zahlen.
Wie auch im Fall „Nokia gegen BBK Electronics“ soll InterDigital laut Lenovo gegen die sogenannten „FRAND”-Bedingungen verstoßen. Daher sollten Patente für grundlegende Technologien zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen bzw. Preisen angeboten werden.
Dieses WWAN-Modul nutzen alle Motorola Smartphones und Lenovo Laptops, Tablets, usw. mit eigenständigem Mobilfunk-Empfang. Lenovo hat sich zu dem Urteil bereits öffentlich geäußert und möchte in Berufung gehen. Folgendes Statement machte der Konzern, übersetzt aus dem Englischen:
Als weltweit führendes Technologieunternehmen respektiert Lenovo die Anstrengungen und Investitionen, die Innovationen vorantreiben, und wir sind sowohl Lizenzgeber als auch williger Lizenznehmer von geistigem Eigentum. Was den Fall Interdigital (IDC) betrifft, so respektieren wir die Entscheidung des Münchner Gerichts, stimmen ihr aber nicht zu, da wir der Meinung sind, dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren. Der Zugang zu standardisierter Technologie zu FRAND-Bedingungen ist für die Zukunft der globalen Technologiebranche von entscheidender Bedeutung; wir werden uns weiterhin für Transparenz bei Lizenzverhandlungen und gegen Unternehmen einsetzen, die überhöhte Preise für ihre Patentportfolios verlangen. Innovation muss sowohl zugänglich als auch erschwinglich sein, und die unangemessenen globalen Patentlizenzierungspraktiken und -gebühren von IDC benachteiligen deutsche Kunden, insbesondere Verbraucher, indem sie den Zugang zu den neuesten Technologien einschränken und die Preise für Technologieprodukte in die Höhe treiben. Wir sind gespannt auf die nächste Phase des Verfahrens und unsere Berufung.
So geht es (wahrscheinlich) weiter
Also zusammengefasst: Die InterDigital Technology Cooperation hätte gerne (mehr) Geld für die Nutzung der Mobilfunkpatente. Lenovo / Motorola wirft dem US-Entwickler vor, dass die Gebühren zu hoch sind. Der Patentstreit besteht schon seit einem Jahr und zuvor hat man es in anderen Ländern auch schon vor Gericht versucht. Das klägerfreundliche deutsche Gericht entschied nun zugunsten von InterDigital und verhängte umgehend ein Verkaufsverbot für Motorola- und Lenovo-Produkte mit WWAN-Modul in Deutschland sowie Schadenersatz.
Der ganze Fall ist erschreckend ähnlich zu “Nokia vs. BBK Electronics” – Das ganze Drama hatte sich anderthalb Jahre hingezogen! Jetzt wird sich Lenovo / Motorola vermutlich gegen Zahlung einer hohen Summe außergerichtlich einigen, damit Motorola-Smartphones wieder in Deutschland verkauft werden können.
Sollte sich der Rechtsstreit schnell auflösen, werden wir hier im obigen Artikel ein Update einfügen. Hoffentlich geht es schneller als bei OnePlus und Co. Wer es auf eines der neuen Smartphones der Motorola Edge 50 Serie abgesehen hat, sollte lieber schnell in den Online-Shops zuschlagen, bevor sie ausverkauft sind und kein Nachschub mehr kommt. Wir haben leider auch bisher nicht unser Testgerät erhalten und sind auch nicht optimistisch, dass sich das in naher Zukunft ändert.
Übrigens: Auch Samsung kämpft derzeit mit einer Lizenzklage vor Gericht. Auch hier hat das Landgericht München dem Mobilfunk-Entwickler Datang Mobile in einer Patentklage gegen Samsung recht gegeben. Demnach nutzt Samsung Patente für 4G, ohne Datang dafür zu entschädigen. Hier steht ein endgültiges Urteil noch aus bzw. kann Samsung noch Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen. Ansonsten droht auch hier letztlich ein Verkaufsverbot, wobei Samsung das als Marktführer wohl nicht mitmachen wird. Auch Xiaomi hatte damals sofort an Nokia gezahlt, wohingegen die Oppo Marken in jahrelange Verhandlungen gegangen sind.
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