Solarpaket 1: Neuregulierung für Balkonkraftwerke 2024 – mehr Leistung, weniger Bürokratie
Im Sektor der erneuerbaren Energien erfreuen sich Balkonkraftwerke auch im Jahr 2024 größter Beliebtheit. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 300.000 neue Balkonkraftwerke aufgebaut und offiziell angemeldet. Wer unsere Seite verfolgt, hat sicher unseren Artikel Balkonkraftwerke – Von der Technik bis zur Anmeldung gelesen und kennt sich mit den geltenden Regularien und Leistungsgrenzen aus. Bereits im Januar 2024 sollte eigentlich eine Neuregulierung für Balkonkraftwerke in Kraft treten. Diese sollte unter anderem neue Leistungsgrenzen und Regelungen für die Anmeldung von Balkonkraftwerken enthalten. Aufgrund der damaligen Haushaltssperre wurde die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zum Solarpaket 1 auf 2024 verschoben.
Am 15. April war es nun so weit und die endgültige Gesetzesvorlage wurde präsentiert. Diese muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden, was aber nur noch als Formsache gilt.
Update: Am 26.04.2024 wurde das Solarpaket 1 vom Bundestag verabschiedet und die folgenden Regularien gelten ab diesem Stichtag.
Änderungen für Balkonkraftwerke im Solarpaket 1
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, sollen potenzielle Betreiber von Balkonkraftwerken nicht durch unnötige Bürokratie oder Umbaumaßnahmen abgeschreckt werden. Aus diesen Gründen bietet das Solarpaket 1 der Bundesregierung zahlreiche Erleichterungen in der Anmeldung von Balkonkraftwerken und macht den Betrieb durch höhere Leistung attraktiver.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
Für den legalen Betrieb eines Balkonkraftwerkes war es bisher notwendig, dieses beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Seit dem 1. April 2024 ist es ausreichend, das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) zu registrieren. Dafür wurde das dortige Anmeldeverfahren vereinfacht, sodass jetzt neben den Personalien nur noch 5, anstatt wie bisher 20 Angaben getätigt werden müssen. Weiterhin entfällt die Meldung beim zuständigen Netzbetreiber. Dieser war in der Vergangenheit oftmals eine große Hürde, weil es kein einheitliches Anmeldeverfahren gab. Einige Netzbetreiber verlangten von ihren Kunden die Anmeldung durch eine eingetragene Elektrofachkraft oder verweigerten Solarmodule mit mehr als 600W Gesamtleistung.
Bis zu 800W Wechselrichterleistung
Die bisherige Leistungsgrenze von 600W für den Wechselrichter wird auf 800W angehoben. Weiterhin dürfen an besagten 800W Wechselrichtern Solarpaneele mit einer Gesamtleistung von bis zu 2000W betrieben werden. Dadurch ist es möglich, selbst an sonnenarmen Tagen einen hohen Ertrag zu erzielen. Mit so einer Konfiguration lassen sich bei optimaler Ausrichtung 1200-1500kWh Strom pro Jahr erzeugen. Bisher gab es für die 600W Balkonkraftwerke keine Obergrenze für die Leistung der Solarmodule. So war es theoretisch möglich, beliebig viele Solarmodule an einem 600W Wechselrichter zu betreiben. Dies wird in Zukunft in Verbindung mit einem 800W Wechselrichter nicht mehr legal möglich sein. Wir haben einige Wechselrichter von bekannten Herstellern ausführlich getestet.
Erlaubnis für den Betrieb mit Schuko-Stecker
Bisher war der Betrieb einer steckerfertigen Solaranlage nur mit speziellen Einspeisesteckdosen (Wieland-Dose) oder einer Festverdrahtung zulässig. Durch das hohe Sicherheitsniveau der heutigen Wechselrichter sind solche speziellen Einspeisesteckdosen überflüssig geworden und machen den Betrieb so einer Anlage nur unnötig kompliziert und teuer. Zukünftig können Anlagen bis 800W mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden. Schon in den letzten Jahren wurden zahlreiche Balkonkraftwerke ausschließlich mit vorinstalliertem Schuko-Stecker verkauft. Jetzt ist das aber auch gesetzlich entsprechend geregelt.
Ferraris Zähler dürfen übergangsweise verwendet werden
Wer bisher ein Balkonkraftwerk betreiben wollte, durfte dies nur mit einem Stromzähler mit eingebauter Rücklaufsperre tun. Die alten Ferraris Zähler mit Drehscheibe hatten in den meisten Fällen diese Rücklaufsperre nicht. Das bedeutet, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt als ihr im Haus momentan verbraucht. Zukünftig soll die Verwendung von alten Ferraris Zählern in Verbindung mit einem Balkonkraftwerk übergangsweise zulässig sein. Im Eigeninteresse des Netzbetreibers wird dieser allerdings den Zähler möglichst schnell gegen einen modernen digitalen Zweirichtungszähler austauschen. Diese modernen Messeinrichtungen erfassen zwar den überschüssig erzeugten Strom, verrechnen ihn aber nicht mit eurem Verbrauch. Somit erhaltet ihr in der Regel keinerlei Vergütung, wenn euer Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt, als ihr momentan verbraucht.
Wir hatten den everHome EcoTracker (zum Test) und den Powerfox Poweropti im Test, die euch helfen Stromfresser zu enttarnen und die Leistung eures Balkonkraftwerkes besser auf die eigene Nutzung anzupassen.
Einschätzung der Redaktion zum Solarpaket 1
Die Neuregulierung für die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken war ein längst überfälliger Schritt, um die Energiewende weiter voranzubringen. Die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister wird zu einem noch höheren Interesse an Balkonkraftwerken führen und die Akzeptanz weiter steigern. Jeder, der den nötigen Platz im Garten oder Balkon vorweisen kann und die technischen Voraussetzungen erfüllt, sollte über die Anschaffung einer solchen Anlage nachdenken. In den letzten Monaten ist eine regelrechte Preisschlacht zwischen den zahlreichen Anbietern ausgebrochen. Mit Kampfpreisen von 300 bis 400 Euro für eine Komplettanlage mit 800W Wechselrichter und zwei Solarmodulen mit je 400-430W amortisiert sich ein solches Kraftwerk in den meisten Fällen bereits nach 2-3 Jahren.
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