Mobilfunkverträge 2022: Neue Regelungen im Überblick
Schon Ende letzten Jahres wurden mit der neuen Novelle des Telekommunikationsgesetzes etliche Verbesserungen des Kundenrechts beschlossen. Die Neuerungen gelten für bestehende und neue Verträge seit dem 1. Dezember 2021. Dabei wird mit vielen grenzwertigen Regelungen aufgeräumt: zu den Themen Kündigung, Kündigungsfristen, Vertragslaufzeit, Minderungs- und Kündigungsrecht bei schlechter Leistung.
Die alte Leier „3-monatige Kündigungsfrist verpasst? Jetzt steckt man ein Jahr länger drinnen“ hat damit endlich ausgedient.
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes umfasst nicht nur den Mobilfunkbereich, sondern auch Telefon- und Internetverträge für daheim. In dem Artikel stellen wir euch die neuen Regelungen und Gesetze mit Fokus auf Mobilfunk vor.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Zwei-Jahres Verträge bieten Planungssicherheit für den Netzbetreiber und bescheren Nutzern ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und auf Wunsch noch ein neues Smartphone “gratis” dazu. Nach den zwei Jahren gibt es aber längst neue Mobilfunkverträge mit besseren Konditionen und Handys altern bekanntlich recht schnell.
Die Verlängerung des Vertrages um ganze 12 Monate wurde also nun endlich abgeschafft. Die wichtigste Änderung der Novelle ist also ganz einfach: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gilt nur noch eine 1-monatige Kündigungsfrist. Auch kommen neue Möglichkeiten hinzu, fristlos den Vertrag zu kündigen oder auf Minderung zu pochen:
- Hierzu gehört z.B. die einseitige Änderung des Vertrages durch den Anbieter
- Nur wenn die Änderungen negative Auswirkung für den Nutzer haben
- Falls die versprochene Bandbreite / Geschwindigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden kann
- DSL- / Internetvertrag bei Umzug: Wenn der Anbieter hier keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann
Neuer Vertrag & Rufnummermitnahme
Selten wechselt man den Anbieter oder Vertrag ohne einen Neuen abzuschließen und so möchte man auch wahrscheinlich die alte Rufnummer / Mobilfunknummer mitnehmen.
- Neu ist hier, dass der Anbieter auch nach Vertragsende die Leistung wie gehabt zur Verfügung stellen muss, bis der Vertragswechsel (Rufnummermitnahme) erfolgreich ist. Hierfür dürfen maximal 50% des Anschlussentgeltes für den Zeitraum verlangt werden
- Auch darf die Leistung maximal 1 Tag ausgesetzt werden.
- Bei einer Rufnummermitnahme dürfen euch außerdem keine Kosten mehr in Rechnung gestellt werden.
- Mobilfunkanbieter müssen einmal jährlich Kunden über neue Verträge oder Verträge mit besseren Konditionen aufklären
- Alt-Verträge zu schlechten Preisen sollen so abgebaut werden
- Verträge, die telefonisch zugesagt worden sind, müssen durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden
- Kunden können so in Ruhe die Konditionen noch im Nachhinein prüfen
- Komplett-Ausfall des Internets (eher daheim als Mobilfunk) sieht eine Entschädigung für den Kunden vor:
- Für den 3. und 4. Tag ohne Internet: 10% der Monatsgebühr, aber mindestens 5€ am Tag
- Ab dem 5. Tag: 20% der Monatsgebühr, aber mindestens 10€ täglich
- Leistungen durch Drittanbieter, die über die Mobilfunk-Rechnung abgerechnet werden, müssen nun auch auf der Rechnung stehen. Einwände gegen solche Kosten können auch an den Mobilfunkanbieter gerichtet werden.
Den alten Vertrag kündigen
Das alte postalische Musterschreiben hat zum Glück ausgedient – ab jetzt wird in Deutschland gefaxt ? – und der alte Vertrag lässt sich einfach per E-Mail oder im Internet kündigen. Bei der Telekom könnt ihr euch einfach einloggen und hier den Mobilfunkvertrag kündigen. Beispiel: Meinen laufenden MagentaMobil S habe ich am 24.01.2022 über den Link gekündigt und am nächsten Tag kam die Kündigungsbestätigung zum 25.01.2022.
Auch stehen diverse Online-Anbieter bereit, über die man ganz einfach den bestehenden Vertrag kündigen kann. So spart man sich den Aufwand, selbst Informationen zu recherchieren. Für die Kündigung könnt ihr einfach den Anbieter Smartkündigen.de nutzen. Lasst euch wie üblich eine schriftliche Kündigungsbestätigung zusenden.
Unsere Einschätzung – Schluss mit der Schikane
Die Novelle war lange überfällig und hält Nutzer jetzt endlich nicht mehr länger als nötig im bestehenden Vertrag gefangen. Gerade bei Verträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren ist ein Wechsel so gut wie immer ein lohnenswerter Schritt: So winken bessere Konditionen, ein höheres Datenvolumen und ein günstiger monatlicher Preis, oder zumindest ein neues aktuelles Smartphone.
Zeit, das neue Gesetz für einen preiswerteren Mobilfunk-Deal zu nutzen: Seit letztem Jahr findet ihr auch bei uns Angebote für neue Mobilfunkverträge mit oder ohne Smartphone. So kommt ihr seit 1. Dezember 2021 schneller aus eurem alten teuren Vertrag heraus und könnt einfacher und günstiger wechseln.
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