Balkonkraftwerke – Von der Technik bis zur Anmeldung
Inhaltsverzeichnis
Momentan ist der Begriff Balkonkraftwerk in aller Munde. Gemeint ist damit eine Mini Solaranlage mit derzeit maximal 600 W Leistung, die überall dort betrieben werden kann, wo eine Steckdose in der Nähe ist. In Zeiten der Energiewende und immer weiter steigender Strompreise, liegt es natürlich nahe, einen Teil des benötigten Stroms zu Hause selbst zu erzeugen. Viele scheuen aber die technischen und organisatorischen Hürden und den damit verbundenen Aufwand. Wir wollen euch in diesem Artikel alles Wissenswerte zu dem Thema näher bringen.
Wir erklären euch in dem folgenden Artikel die Technik, gehen auf die Anmeldung ein und geben euch Tipps, was ihr beachten müsst.
Was ist eigentlich ein Balkonkraftwerk?
Viele von euch haben den Begriff Balkonkraftwerk zwar schon mehrfach gehört, wissen aber nicht genau, was eigentlich dahinter steckt. Wir haben vor einiger Zeit schon mal einen kleinen Artikel zum Thema Kostensparen mit Balkonkraftwerken verfasst, den ihr euch in einer ruhigen Minute gerne einmal zu Gemüte führen könnt. Trotz dessen möchten wir euch an dieser Stelle abholen und erklären euch den grundsätzlichen Aufbau.
Das Herzstück des Balkonkraftwerkes bildet der sogenannte Mikrowechselrichter. Dieser ist die Steuerzentrale des Kraftwerks. Diese Wechselrichter gibt es von den verschiedensten Herstellern. Sie arbeiten aber alle nach demselben Prinzip.
Auf der einen Seite wird dieser mit den Solarmodulen verbunden. Dabei kommen normalerweise große, stationäre Solarmodule zum Einsatz. Diese bieten heutzutage eine durchschnittliche Leistung von 400 bis 450 W bei einer Fläche von rund 2 m² pro Solarmodul. Die Technik schreitet natürlich immer weiter voran. In einem Jahr werden vermutlich schon Leistungen jenseits der 500W erreicht. Ist der Wechselrichter erst einmal mit den Solarmodulen verbunden, muss er natürlich noch an das Stromnetz angeschlossen werden.
Dazu kann dieser mittels Schuko Stecker, Wieland Einspeise-Stecker oder per Festverdrahtung an das heimische Stromnetz angeschlossen werden. Am einfachsten ist natürlich der Anschluss mittels Schuko Stecker, der einfach in die nächste freie Steckdose gesteckt wird. Dabei muss man aber wissen, dass diese Anschlussart in Deutschland eigentlich nicht erlaubt ist. Die aktuell geltende VDE-Norm (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) in Deutschland schreibt eine Festverdrahtung oder eine Wieland Einspeisesteckdose vor. Damit soll verhindert werden, dass Personen durch einen Stromschlag verletzt werden, wenn sie den Schoko Stecker aus der Steckdose ziehen und die Kontakte des Schuko Steckers berühren. Allerdings schaltet sich jeder zugelassene Wechselrichter innerhalb von Millisekunden komplett ab, sobald er vom Netz getrennt wird. Daher ist ein Stromschlag bei Berührung des Schuko Steckers praktisch ausgeschlossen. Das hat auch die Gesetzgebung erkannt und so wird gerade an einer Neuregulierung der entsprechenden VDE-Norm (Verband der Deutschen Elektrotechnik) gearbeitet. In Zukunft werden Schuko Stecker mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig bzw. geduldet sein und die Leistung der Wechselrichter wird von 600W auf 800W steigen. Ist der Wechselrichter mit den Solarmodulen und dem Stromnetz verbunden, kann es schon losgehen. Nun müssen die Solarmodule nur noch an einem Balkon oder einem Dach montiert werden und schon kann Strom erzeugt werden.
Funktion des Mikrowechselrichters
Der Wechselrichter wandelt die Gleichspannung der Solarmodule in eine Wechselspannung um. Die Wechselspannung entspricht dabei genau der, die ihr auch zu Hause nutzt. Diese 230V mit 50 Hz werden dann in euer heimisches Netz eingespeist. Jetzt fragt ihr euch natürlich, woher eure Elektrogeräte zu Hause wissen sollen, dass sie den selbst erzeugten Strom verwenden sollen und nicht den eures Netzanbieters. Der Wechselrichter erzeugt eine Spannung, die leicht über der eures heimischen Stromnetzes liegt. Wenn euer Netzanbieter beispielsweise 230V liefert, steigert der Wechselrichter die Spannung auf 231V. Der Strom fließt dabei immer vom höheren Potenzial zum niedrigeren. Da euer Wechselrichter ein höheres Potenzial (Spannung) erzeugt, fließt der Strom somit ins Netz oder gleich zu euren Elektrogeräten und wird da verbraucht.
Anmeldung des Balkonkraftwerkes
Viele Nutzer sind sich nicht sicher, ob, wo oder wie sie ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen. Möchte man die Anlage legal betreiben, müsst ihr euch an zwei Organisationen wenden. Zum einen müsst ihr eine Anmeldung zum Betrieb einer steckerfertigen Solaranlage bei eurem Netzbetreiber durchführen. Der Netzbetreiber hat nichts mit eurem Stromlieferanten zu tun. Viel mehr handelt es sich dabei um denjenigen, der das Leitungsnetz in eurer Region betreibt. Möchtet ihr wissen, wer das ist, reicht normalerweise eine kurze Google Recherche nach Postleitzahl und Netzbetreiber. Für meine Region ist das die MITNETZ-Strom. Dieser bietet wie viele andere Netzbetreiber auf ihrer Homepage ein entsprechendes Formular zur „Anmeldung einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600W.“ Sollte bei eurem Netzbetreiber kein Formular zu finden sein, reicht meist ein kurzer Anruf und die entsprechenden Dokumente werden zugeschickt.
Habt Ihr das entsprechende Formular eures Netzbetreibers ausgefüllt und an diesen übermittelt, muss eure Anlage noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Ihr erstellt auf dieser Seite einen entsprechenden Account und führt die Registrierung durch. Wenn ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr eins der zahlreichen YouTube Tutorials zurate ziehen, die zu diesem Thema existieren. Habt ihr diese beiden Hürden gemeistert, könnt ihr euer Balkonkraftwerk legal betreiben.
Tausch des Stromzählers
Im Dezember 2022 wurde beschlossen, dass in Deutschland alle alten Stromzähler bis zum Jahr 2032 gegen sogenannte Smart-Meter getauscht werden müssen. Solltet ihr noch einen alten Ferraris-Stromzähler mit Drehscheibe besitzen, wird dieser nach erfolgreicher Anmeldung bei eurem Netzbetreiber normalerweise innerhalb weniger Wochen gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht werden. Normalerweise werden bisher noch keine richtigen Smart-Meter im privaten Bereich verbaut. Es handelt sich eher um digitale Zweirichtungszähler ohne Internet oder Netzwerkanbindung.
Das bedeutet, euer Netzbetreiber schreibt euch an und teilt euch mit, dass euer Zähler getauscht wird. Das hat den Hintergrund, dass die alten Zähler rückwärtslaufen könnten, wenn euer Balkonkraftwerk mehr erzeugt, als ihr verbraucht. Dies ist natürlich nicht im Interesse eures Netzbetreibers, da ihm damit Einnahmen durch den eingespeisten Strom verloren gehen würden. Stattdessen bekommt ihr den bereits erwähnten digitalen Zweirichtungszähler verbaut. Dieser zählt euren Verbrauch und hat weiterhin ein zweites Zählwerk verbaut, dass die eingespeiste Energie zählt. Für diese Energie erhaltet ihr allerdings keine Vergütung. Der Zählertausch ist in der Regel für euch mit keinerlei Kosten verbunden. Einige Betreiber verlangen allerdings eine geringe jährliche Gebühr für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung.
Zusammenfassung zum Balkonkraftwerk
Zum Schluss fassen wir Euch das Wichtigste zur Anmeldung und Installation eines Balkonkraftwerkes noch einmal zusammen:
- Grundlegende Informationen zum Balkonkraftwerk: Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage mit maximal 600 W Leistung, die überall dort betrieben werden kann, wo eine Steckdose in der Nähe ist. Der Mikrowechselrichter ist das Herzstück des Kraftwerks und wandelt die Gleichspannung der Solarmodule in eine Wechselspannung um, die in das heimische Netz eingespeist wird.
- Anmeldung des Balkonkraftwerkes: Es gibt zwei Organisationen, bei denen man das Balkonkraftwerk anmelden muss, um es legal zu betreiben: den Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine Anmeldung zum Betrieb einer steckerfertigen Solaranlage bis 600W beim Netzbetreiber und eine Registrierung im Marktstammdatenregister sind erforderlich.
- Tausch des Stromzählers: Wenn man noch einen alten Ferraris-Stromzähler mit Drehscheibe hat, wird dieser normalerweise innerhalb weniger Wochen gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht. Der digitale Zweirichtungszähler zählt den Verbrauch und die eingespeiste Energie, aber man erhält keine Vergütung für die eingespeiste Energie.
Nach diesen Schritten kann man das Balkonkraftwerk legal betreiben.
Wir werden in den kommenden Wochen noch tiefergehend auf dieses Thema eingehen. Wenn ihr weitere Fragen zur Anmeldung oder Installation habt, oder uns Anregungen geben möchtet, dann hinterlasst uns sehr gerne einen Kommentar!
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Guten Tag,
meinsten wird eine einmalige Gebühr für den Zähler tausch ,vom Meisstellenbetreiber gefordert, wenn der alte Zähler noch einige Jahre in seiner Eichzeitraum hätte.
Hallo Julian
Eine Gebühr für den Zählertausch ist unzulässig. Zum einen müssen die Zähler sowieso getauscht werden und im weiteren beantragst du ja den Zählertausch nicht.Du meldest du ein Balkonkraftwerk Das der Zähler getauscht wird ist lediglich im Interesse des Messestellenbetreibers. Es gibt recht viele Gerichtsurteile wonach die Forderungen der Netzbetreiber nicht rechtens sind.
Mich würde hier eher mal interessieren, wie es sich mit einer Registrierung verhält wenn ich ein “Balkonkraftwerk” zu meiner bereits vorhandenen Photovoltaik-Anlage betreiben würde?!
Hallo Markus Wenn du schon eine PV Anlage betreibst, musst du das Balkonkraftwerk über einen Solateur mit anmelden lassen. Dabei ist folgendes zu beachten. Wenn du keinen Zwischenzähler für deine große PV Anlage hast, ist es keine gute Idee ein Balkonkraftwerk mit ans Netztbzu nehmen. Da das Balkonkraftwerk eine direkte Erweiterung deiner Bestandsanlage wäre, würdest du auch einen neuen Vertrag zur Einspeisevergütung abschließen. Das bedeutet du würdest die aktuelle Einspeisevergütung für die komplette Anlage bekommen. Wenn du über einen zweiten Zähler verfügst, macht ein Balkonkraftwerk trotzdem wenig Sinn. Dein Verbrauch liegt ja eh fast immer gegen 0. Das Kraftwerk würde… Weiterlesen »
Hallo Roland
Vielen Dank für die Info. Habe das Bild angepasst. Furchtbar das diese Nummer so oft drauf steht 😁👍
Die Gesetzgebung schreibt auch heute keine Festverdrahtung oder Wielanddose vor. Schuko ist bereits heute völlig legal einsetzbar.
Hallo Florian
Nach unseren Recherchen wird ein Anschluss per Schuko Stecker lediglich geduldet. Hättest du eine Quelle für uns bezüglich der legalen Nutzung?
Gruß
Micha
Der VDE hat kürzlich erst empfohlen, den Schuko-Anschluss zu dulden. Aber VDE ist nicht Gesetz! Die Reihenfolge ist Grundgesetz, andere Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Normen und Richtlinien (z.B. VDE), danach eher regionale oder auf Firmenebene eingesetzte Regeln. Das ist natürlich auch nicht überall gleich und man versucht es europaweit weitestgehend zu vereinheitlichen. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Verteilnetzbetreiber allgemein einen Grenzwert festlegten, ab dem eine Leistung als netzrelevant gilt. Diese liegt in Deutschland momentan bei 600W, in der EU meist bei 800W. Es kann natürlich, abhängig vom Ort der Einspeisung und der vorliegenden Netzbelastung, vorkommen, dass der Netzbetreiber… Weiterlesen »
Also ich als Elektromeister, kann zum VDE folgendes sagen. Die Regelungen die dort getroffen wurden sind und werden basieren auf gesetzlichen Vorgaben und Normen und gelten als allgemein anerkannt. Daher wird bei jeder Schädigung die Justiz sich auch daran halten. Ich glaube ihr werdet keinen einzigen Richter finden, der sagt. Pffff… Egal auf die VDE 0105-100. 😅 Insofern würde ich jedem davon abraten, auch wenn es natürlich megabequem ist, den Schukostecker zu nutzen. Und bitte achtet beim Kauf von solchen, dass der Wechselrichter die entsprechende Konformitätsbescheinigung besitzt. Vielleicht den Artikel darüber ergänzen. Ich habe mir selbst eine Balkonsolaranlage gekauft und… Weiterlesen »
Ich sehe es persönlich anders mit dem Schukostecker. Mit der Wieland Lösung gibt es zusätzliche Fehlerquelllen,völlig unnötig m.M. nur Geldmacherrei, aber noch ist es Gesetz.
Hier ein Kollege der vieles in der Sache ins rollen gebracht hat.
https://www.youtube.com/watch?v=ZVvCFFCGAyM
Ich mag den Wieland Stecker auch nicht sonderlich, weil es hestellerspezifisch ist. Aber anders als der Schukostecker bietet er einen Berührungsschutz. Und das ist dass größte Manko und deshalb, denke ich das der Stecker niemals für Balkonkraftwerke zugelassen wird. Beim Schukostecker kannst du die Kontakte mit 230V Wechselspannung ohne Probleme berühren und das ist das Problem. Der Berührungsschutz muss gewährleistet sein. Es hindert dich ja keiner an einem festen Anschluss.
Hallo Manuel Leider liefern die meisten Hersteller von Wechselrichtern keine Konfirmitätsbescheinigung mit. Man findet diese bei einigen Herstellern im Internet. Für den normalen Nutzer ist das undurchsichtig. Allerdings werden alle mir bekannten Sets in Deutschland mit zugelassenen Wechselrichtern verkauft. Diese sind auch mit Schukostecker sicher zu betrieben. Natürlich ist der Wieland Dose oder dem Direktanschluss immer Vorzug zu geben. Du hast Recht, dass in einigen Regionen die Anlagen mit 100-500 Euro gefördert werden. Dann müssen diese aber in der Regel durch einen zugelassenen Elektrobetrieb installiert und in Betrieb genommen werden. Das frisst die Förderung normalerweise wieder komplett auf. Zudem ist… Weiterlesen »
Ja es ist leider noch ein wenig undurchsichtig. Und leider ist die VDE doch sehr langsam in der Anpassung. Ich möchte einfach auf die rechtlichen Bedingungen hinweisen, mal abgesehen davon das Mieter zusätzliche Probleme haben. Vielleicht gibt es ja mal ein Follow Up, hier auf der Website. In Schleswig Holstein muss es zum Glück kein zertifizierter Betrieb sein, so dass jede elektrotechnische Fachkraft die Installation übernehmen kann. Aber wie gesagt jeder kocht da sein eigenes Süppchen. Was ich noch erwähnen möchte, achtet bei der Installation, auf den entsprechenden Blitzschutz, wenn ihr die Anlage auf dem Dach installiert. Ansonsten wird das… Weiterlesen »
Die Regelungen die dort getroffen wurden sind und werden basieren auf gesetzlichen Vorgaben und Normen und gelten als allgemein anerkannt. Das ist völlig richtig ändert jedoch nichts daran, dass die Aussage des Artikels “Schuko ist per Gesetz nicht erlaubt” einfach falsch ist. Selbst wenn eine Norm Wieland vorsieht ist der Einsatz des Schukos völlig legal. Grund für diese Vorgabe in der Norm ist einzig der Berührungsschutz. Dieser ist jedoch aufgrund der Eigenschaften der BKW-Wechselrichter (u.a. Synchronisation durch Netz) auch mit einem Schuko gegeben. Nicht ohne Grund kehrt sich auch die Meinung des VDE dazu, dass der Schuko völlig ausreichend ist.… Weiterlesen »
Sehe ich genauso wie du Florian. Ein vernünftige feste Installation ist der richtige Weg.
Hallo Florian.
Wir können in dem Artikel nicht darauf eingehen das VDE keine gesetzte sind. Das würde zu einer Endlosdiskussion führen. Du bekommst ein BKW nicht mit Schuko Stecker offiziell angemeldet. Auch eine Versicherung wird sich im Schadensfall (Feuer oder elektrischer Schlag) quer stellen.
Wenn ihr falsch informieren wollt, dann formuliert den Satz wenigstens so, dass die Norm das vorschreibt und nicht “die Gesetzeslage”.
Außerdem kann man relativ problemlos seine Anlage mit Schuko Stecker anmelden. Und die Versicherung kann versuchen sich querzustellen, aber wird nichts erreichen. Denn rein leistungstechnisch gesehen ist der Schuko-Stecker für die Belastung durch das BKW völlig geeignet und stellt im Vergleich zur Wielanddose kein erhöhtes Brandrisiko dar. Und einen Schlag bekommt man nicht, da der Wechselrichter bei Netztrennung sofort abschaltet.
Hallo Florian
Ich habe den Artikel entsprechend angepasst. Das man ein BKW offiziell mit Schuko Stecker anmelden kann würde mich allerdings stark wundern. Ich habe bisher 3 BKWs in 3 Bundesländern angemeldet. In keinem war die Anmeldung mit Schuko Stecker möglich. Das die Anlagen mit Schuko sicher sind will ich gar nicht bestreiten. Es geht lediglich um legalen offiziellen Betrieb.
Ich weiß nicht ob man hier Links teilen kann. Aber wer sich intensiver damit beschäftigen will. Hier die offizielle Meinung vom VDE zu diesem Thema. Im Prinzip liegt es in jedem seiner Eigenverantwortung wie er seine Anlage anschließt.
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose